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Legionellenprüfung

Nach dem Inkrafttreten der Zweiten Änderungsverordnung der Trinkwasserverordnung des Bundesumweltamtes am 14.12.2012 sind Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen (>400l) auf Legionellen hin zu untersuchen.

Die Verordnung muss im privaten Bereich nur erfüllt werden, wenn folgende Punkte zutreffen:

  • es handelt sich bei dem Objekt um ein vermietetes Mehrparteienhaus (ab 2 Parteien), nicht bei Eigentumswohnungen
  • zentraler Warmwasserspeicher für Trinkwasser ist größer als 400 Liter oder wenn mehr als 3 Liter Wasser in der Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und am weitesten entfernten Entnahmestellen sind (trifft i.d.R. bei allen 3 Parteienhäuser zu)

Mehr Informationen finden Sie beim Deutschem Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.: www.dvgw.de

Unser Leistungsangebot enthält:

  • Klärung des Untersuchungsumfangs mit dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt
  • Erstdokumentation der Zapfstellen, Betreuung und Beratung durch zertifizierten Projektleiter
  • Probenahme durch zertifizierten Probenehmer und mikrobielle Untersuchung durch zertifiziertes Labor
  • Weiterleitung der Ergebnisse an das Gesundheitsamt

 

Die geforderten Proben pro Großanlage (eine Probenserie) sind an einem Kalendertag zu entnehmen. Eine Probenserie muss immer Proben am Austritt des Trinkwassererwärmers, am Eintritt der Zirkulationsleitung in den Trinkwassererwärmer (vor der Pumpe), sowie an einer geeigneten Anzahl repräsentativer peripherer Entnahmestellen pro Steigleitung umfassen.

Für die Probenahme müssen die Entnahmestellen vorhanden und frei zugänglich sein. Falls die Entnahmestellen bei Ihnen noch nicht geschaffen sind, unterbreiten wir Ihnen auch gerne hierfür ein Angebot.

Die Legionellenprüfung bieten wir ab 200 € netto an. Um ein Angebot von uns zu erhalten, schreiben Sie uns eine Mail an oder rufen Sie uns an unter: 06227/54994-17.

Legionellenprüfung
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