Der Weg zur Klimaneutralen Energieversorgung

Der Klimaschutz verlangt nach einer kompletten Dekarbonisierung der Energieversorgung. Zudem sind die Zeiten billiger fossiler Brennstoffe längst vorbei. Mit dem vollzogenen Atomausstieg und dem geplanten Kohleausstieg sowie dem notwendigen Netzausbau wird auch der ohnehin schon teure Strom noch teurer werden. Gerade für den Standort Deutschland bieten beide Entwicklungen aber auch große Chancen als Modell für eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung.

Wir als UBP tragen zu diesem Modell bei, indem wir alternative Möglichkeiten der
nachhaltigen Energie- und Wärmeversorgung erschließen und bedarfsgerecht sowie anwendungsorientiert umsetzen. Der Fokus liegt dabei auf regenerativen Energien wie Umweltwärme (Wärmepumpen), Solarthermie, Photovoltaik und nachwachsenden Rohstoffen, bei deren Verbrennung zwar immer noch CO2 freigesetzt wird, jedoch nur in der Menge, die zuvor beim Wachstum der Atmosphäre entnommen wurde.

Die optimale Nutzung dieser nachwachsenden Rohstoffe wie Landschaftspflege sowie Wald- und Sägerestholz, ist das Ziel der UBP und zieht sich wie ein roter Faden durch unser Angebot und unsere Anlagen wie Holzheizkraftwerke oder Holzhöfe.

Für die von der UBP entwickelte Wertschöpfungskette wird kein zusätzlicher Baum gefällt. Stattdessen werden nur Holzreste verwendet, die ohnehin anfallen, wie Sägerestholz, Baum- und Strauchschnitt, landwirtschaftliche Reststoffe.

Energie-Audit

Steigern Sie die Energieeffizienz über Energiedienstleistungen (EDL-G)

Nach Artikel 8 Absatz 4 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5. Dezember 2015 Gegenstand eines Energieaudits werden. Das Audit muss, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits, mindestens alle vier Jahre in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten wiederholt oder nach innerstaatlichem Recht von unabhängigen Behörden durchgeführt und überwacht werden.

Die Richtlinie 2012/27/EU verfolgt den Zweck, einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der Union zu schaffen, um sicherzustellen, dass das übergeordnete Ziel der Steigerung der Energieeffizienz der Union um 20 Prozent bis 2020 erreicht wird, und weitere Energieeffizienzverbesserungen für die Zeit danach vorzubereiten.

Zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 4 bis 7 der Richtlinie 2012/27/EU wird das Energiedienstleistungsgesetz dahingehend geändert, dass Nicht-KMU verpflichtet werden, periodische Energieaudits durchzuführen.

Das BAFA wird hierbei mit der stichprobenhaften Überprüfung der Energieaudits sowie der Bereitstellung einer öffentlichen Liste von Personen, die über die erforderliche Qualifikation verfügen, um ein Energieaudit im Sinne von § 8 des EDL-G durchzuführen, beauftragt.

Mann im Anzug drückt auf Icons mit Symbolen wie Glühbirne, Windrad oder auch Zahnrad
Mann im Anzug drückt auf Icons mit Symbolen wie Glühbirne, Windrad oder auch Zahnrad

Alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen nach der EU KMU Definition sind, sind verpflichtet ein Energieaudit erstmals bis zum 5. Dezember 2015 und gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits alle vier Jahre ein weiteres durchzuführen.

Unser Geschäftsführer Franz Bruckner ist ein gelisteter Auditor und unterstützt Sie gerne bei Durchführung.

Rufen Sie uns an der 06227/54994-16 oder schreiben Sie eine Mail an energieaudit@ubp-kg.de, wir beraten Sie gerne!

Energie-AUdit
DIN EN 16247

Wir bieten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Kommunen, Gemeinden und Städten eine qualifizierte und unabhängige Energieberatung.

Piktogramme und Analyse Symbole

Bei der Energieberatung werden wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale in den Bereichen Gebäude und Anlagen sowie beim Nutzerverhalten aufgezeigt. Wir begleiten Sie gerne bei der Umsetzung der aufgedeckten Einsparpotenziale. Nicht zuletzt senken Sie Ihre Betriebskosten durch sparsame Energieverwendung in Ihrem Unternehmen, sondern es leistet ein wesentlicher Beitrag zur Energiesicherheit und zum Klimaschutz in Deutschland.

Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei der Bafa.

Rufen Sie uns an unter der 06227/54994-16 oder schreiben Sie eine Mail an energieberatung@ubp-kg.de, wir beraten Sie gerne!

UBP ALS ENERGIEVERSORGER FÜR KOMMUNEN UND INDUSTRIE:
EINSPARUNG HOHER INVESTITIONSKOSTEN

Die Wertschöpfungskette bei der Wärmeerzeugung wird durch die Lieferung der Wärme an den Endkunden optimal ergänzt. Dies geschieht im Rahmen des sogenannten Energie-Contractings. Dabei übernimmt die UBP als als Errichter und Betreiber der Anlage („Contractor“), vollständig die Aufgabe der Wärmelieferung und alle damit zusammenhängenden Infrastrukturen und anfallenden Wartungsarbeiten. Planung, Bau und Betrieb der Wärmeerzeugungsanlage erfolgen auf unser Risiko und zu unseren Kosten.

Dem Endkunden als „Contracting-Nehmer“ erspart das Modell hohe Investitionskosten bei günstigen und vor allem langfristig gesicherten Betriebskosten für die Wärmeversorgung. Er bekommt die Wärme vom „Contractor“ bis zu einer definierten Schnittstelle im eigenen Haus oder Betrieb geliefert. Diese ist bei einem Gebäude in der Regel nicht größer als ein typischer Verteilerkasten, wodurch auch der Platz für einen Heizkessel gespart werden kann.

Im Gegenzug verpflichtet sich der „Contracting-Nehmer“ langfristig und im Rahmen eines Liefervertrags (in der Regel für eine Zeitdauer von 15-20 Jahren), die angelieferte Wärme zu einem festgelegten Preis abzunehmen. Dieser setzt sich aus einem fixen Grundpreis, einem Leistungspreis und einem variablen Arbeitspreis zusammen. Preisanpassungen werden dabei über eine zu definierende Preisgleitformel vorgenommen, welche sich im Allgemeinen an den Verbrauchspreisindizes orientiert.

Illustration über einen Energievertrag
Illustration über einen Energievertrag